Zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen, dabei soll diese Möglichkeit Sie vor Benachteiligungen zu schützen und Ihnen Sicherheit bieten.
Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle, sobald Sie einen Missstand erfahren.
Straftaten (strafbewehrte Verstöße)
Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes
Verstöße gegen Rechtsvorschriften der Länder
Verstöße gegen geltende Rechtsakte der EU
Bußgeldbewehrte Verstöß
Bitte melden Sie Ihr anliegen immer möglichst lokal, also erst im entsprechenden Betrieb selber. Bei Bedarf können Sie dann im Anschluss sich auch an höhere Stellen wenden.
In Ihrer ersten E-Mail ist unten ein Hinweis zur Beschwerde enthalten. Hier finden Sie auch einen Link, mit dem Sie die Beschwerde einreichen können. Pro Meldung ist nur eine Beschwerde möglich. Bitte nutzen Sie diese Funktion gewissenhaft.
Die hinweisgebende Person ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist. § 38
Drei Jahre nach Beendigung der Meldung werden Ihre Daten automatisch gelöscht.
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